• Kostenlose Lieferung bei einem Warenwert von CHF 50.-

    (Lieferzeit 14 Kalendertage)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kaufvertrag über den Kauf von im Vorwerk Online-Shop Schweiz angebotenen Produkten und regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Vorwerk Schweiz AG (Pilatusstrasse 29, 6036 Dierikon, LU, Schweiz) (nachfolgend „Vorwerk Schweiz“) und dem Käufer (nachfolgend „Kunde“). 

Lieferbedingungen

Vorwerk Schweiz liefert ausschliesslich in die Schweiz. Die Lieferung gilt mit Aufgabe der Sendung beim Paket- und Briefdienstleister als erbracht.

Die Lieferzeit beträgt 14 Kalendertage. Im Falle, dass eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, steht dem Kunden ab dem 30. Kalendertag nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin das Recht zu, Vorwerk Schweiz eine Nachfrist zu setzen und bei der Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche gegenüber Vorwerk Schweiz sind ausgeschlossen.

Gewährleistung
Bei Mängeln für Produkte im privaten Gebrauch gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Bei Produkten, welche nicht für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind, sondern gewerblich eingesetzt werden und / oder wenn die Rechnungsadresse eine Firmenadresse ist, wird die gesetzliche Gewährleistung auf 6 Monate verkürzt.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung an den Kunden.

Vorwerk Schweiz kann die Gewährleistung nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Ersatz des Produkts erfüllen. Die weiteren gesetzlichen Möglichkeiten zur Erbringung der Gewährleistung werden ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde kein Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Wird die Gewährleistung durch Reparatur des Produkts erbracht, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre (bei gewerblichem Gebrauch 6 Monate) auf die ersetzten Teile. Auf die nicht ersetzten Teile läuft die Gewährleistungsfrist ungehemmt weiter.
Wird die Gewährleistung durch Austausch des Produkts erbracht, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre (bei gewerblichem Gebrauch 6 Monate) auf das neue Produkt.

Von der Gewährleistung und der Gewährleistungsverlängerung nicht erfasst sind Arbeiten, die nicht von Vorwerk Schweiz oder von dieser autorisierten Personen ausgeführt werden, ebenso Funktionsstörungen oder Mängel am Gerät selbst oder an Zusatz- und Bedienungsteilen, die auf Verschulden des Benutzers, namentlich auf Benutzungsfehler, unsachgemässe Behandlung oder auf äussere Einflüsse wie Stromunterbruch, Blitz, Wassereinbruch, Frost oder auf den Transport des Geräts zurückzuführen sind. 

Gewährleistungsverlängerung

Verlängert der Kunde die Gewährleistung um eine Garantie, so gelten für die Dauer der Garantie dieselben Bedingungen, welche auch während der gesetzlichen Gewährleistung gemäss dieser AGB gelten. Abweichend zur gesetzlichen Gewährleistung endet die Garantie jedoch in jedem Fall mit Ablauf ihrer beim Abschluss vereinbarten Dauer, insbesondere wird sie durch die Erbringung von Leistungen von Vorwerk Schweiz nicht verlängert.

Prüfpflicht und Mängelrüge

Der Kunde hat das gelieferte Produkt innert 5 Arbeitstagen zu prüfen und Vorwerk Schweiz sofort schriftlich allfällige Mängel anzuzeigen. Unterlässt er dies, so gilt das Produkt als genehmigt. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken. Ergeben sich später Mängel, so muss die schriftliche Anzeige innert 5 Tagen nach der Entdeckung erfolgen, ansonsten das Produkt auch in Bezug auf diese  Mängel als genehmigt gilt.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Vorwerk Schweiz in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus Lieferverzug, sowie jegliche Handlungen und Unterlassungen der mit Vorwerk Schweiz in Verbindung stehenden Personen, sei dies vertraglich oder ausservertraglich (Mitarbeiter, Hilfspersonen und Vertreter von Vorwerk Schweiz).

Im Übrigen lehnt Vorwerk Schweiz die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile;
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch den Kunden oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Vorwerk Schweiz zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen;

Die unter dem Punkt „Haftungsbeschränkung“ genannten Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter, Hilfspersonen und Vertreter von Vorwerk Schweiz.

Vertragsschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten nicht als rechtsverbindliches Angebot. Mit dem Klick auf den Button „Bestellung abschicken“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Vorwerk Schweiz mit der anschliessenden ausdrücklichen Annahme per E-Mail. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn Vorwerk Schweiz das Angebot annimmt.

Vorwerk Schweiz verkauft ausschliesslich an Endverbraucher. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Ware gewerblich weiterzuveräussern. Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen.


Mündliche Vereinbarungen
Nur die im Original des Kaufvertrages schriftlich festgelegten Bedingungen gelten als von Vorwerk Schweiz und dem Kunden gültig vereinbart. Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt.


Abtretung
Vorwerk Schweiz kann ihre Forderungen aus dem vorliegenden Kaufvertrag Dritten (nachfolgend Rechtsnachfolgerin) abtreten.

Zahlungsarten und Zahlungskonditionen

Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung.

Kauf auf Rechnung (inklusive Ratenzahlung) wird durch CembraPay AG abgewickelt. Es gelten die AGB und die Datenschutzerklärung der CembraPay AG.

Wählt der Kunde Vorauskasse als Zahlungsart, so erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. 

Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vorwerk Schweiz nicht oder nur teilweise nach, kann Vorwerk Schweiz die Lieferung von Produkten an den Kunden sofort einstellen.

Wählt der Kunde die Zahlungsart Vorauskasse, so ist die Vorausrechnung innert 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Vorwerk Schweiz erhebt für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.-. Kommt der Kunde der 3. Mahnung nicht nach, wird der Kauf durch Vorwerk Schweiz storniert.

Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag, einschliesslich Streitigkeiten über das Zustandekommen, Verbindlichkeit, Änderung oder Beendigung findet schweizerisches Recht (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens CISG) Anwendung. Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Vorwerk Schweiz zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandbestimmungen bleiben vorbehalten.

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Was ist das? Im Kaufpreis sind 2 Jahre Garantie inbegriffen. Du hast die Möglichkeit, eine zusätzliche Garantieverlängerung abzuschliessen für weitere 3 Jahre.
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